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   BVerwG, 30.07.2012 - 10 B 27.12   

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https://dejure.org/2012,25331
BVerwG, 30.07.2012 - 10 B 27.12 (https://dejure.org/2012,25331)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.2012 - 10 B 27.12 (https://dejure.org/2012,25331)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - 10 B 27.12 (https://dejure.org/2012,25331)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 2 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Abschiebungsverbot; Einziehung zum Wehrdienst; Zumutbarkeit des Eigenverhaltens; richterliche Tatsachenwürdigung; Gefahrenprognose; Wahrscheinlichkeitsmaßstab

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO

  • rewis.io

    Abschiebungsverbot; Einziehung zum Wehrdienst; Zumutbarkeit des Eigenverhaltens; richterliche Tatsachenwürdigung; Gefahrenprognose; Wahrscheinlichkeitsmaßstab

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 2; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2012 - 10 B 27.12
    Es genügt nicht, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2012 - 10 B 27.12
    Damit werden die Anforderungen an den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde zu legenden Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. Urteil vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377 Rn. 22) erfüllt, die prognostizierte Wahrscheinlichkeit liegt sogar höher.
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2012 - 10 B 27.12
    Ein Verfahrensverstoß kann allenfalls ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder die allgemeinen Erfahrungssätze missachtet (vgl. etwa Beschluss vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132 = Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2012 - 10 B 27.12
    Die Beschwerde bezeichnet bereits keinen vom Berufungsgericht aufgestellten abstrakten Rechtssatz, der von einem in der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150) aufgestellten Rechtssatz abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07

    Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2012 - 10 B 27.12
    Es genügt nicht, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.10.1999 - 9 B 407.99

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Tatrichterliche

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2012 - 10 B 27.12
    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind aber nach ständiger Rechtsprechung revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen (vgl. etwa Beschluss vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 14.1.2010 - 6 B 74/09 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 87; B.v. 31.10.2012 - 2 B 33/12 - juris Rn. 12), oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (vgl. BVerwG vom 8.2.2011 - 10 B 1/11 u.a. - NVwZ-RR 2011, 382; B.v. 30.7.2012 - 10 B 27/12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18

    Verstoß gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme aufgrund

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - nicht zuletzt durch die in der Beschwerdebegründung bezeichneten Entscheidungen - rechtsgrundsätzlich geklärt, dass Schutzsuchende, die durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung oder sonstige im Zielstaat drohenden Gefahren abwenden können, nicht die Feststellung eines Abschiebungsverbotes verlangen können und dass zur Beurteilung der Zumutbarkeit des (möglichen/abverlangten) Vermeidungsverhaltens objektive Zumutbarkeitsgesichtspunkte heranzuziehen sind (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 10 B 27.12 - juris Rn. 6).

    Dies umfasst etwa die Möglichkeit, unter Vorspiegelung einer nicht vorhandenen inneren Überzeugung (und damit möglicherweise unter Begehung einer Straftat) zu versuchen, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden (BayVGH, Urteil vom 17. April 2012 - 11 B 11.30469 - juris; insoweit durch BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 10 B 27.12 - juris bestätigt).

  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2024 - 1a K 1134/19

    Eritrea; subsidiärer Schutz; Nationaldienst; Rückkehr; militärischer Teil;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 -, juris, Rn. 52; BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 -, juris, Rn. 17, und vom 30. Juli 2012 - 10 B 27.12 -, juris, Rn. 4, sowie Urteile vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 -, juris, Rn. 27, vom 3. November 1992 - 9 C 21.92 -, juris, Rn. 12, und vom 6. Oktober 1987 - 9 C 13.87 -, juris, Rn. 11; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 -, juris, Rn. 59; OVG Sachsen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris, Rn. 55 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris, Rn. 56.
  • VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17

    Flüchtlingsschutz wegen Verschleierungszwang in Afghanistan

    Die Frage der Zumutbarkeit eines möglichen Vermeidungsverhaltens ist unter Heranziehung objektiver Gesichtspunkte zu beantworten (BVerwG, Beschluss vom 30.07.2012 -10 B 27.12 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2018

    Vorliegen einer Nutzungsaufgabe

    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 31.10.2012 - 2 B 33.12 - juris Rn. 12), oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2012 - 10 B 27.12 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2019

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im baurechtlichen Verfahren gegen eine

    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 31.10.2012 - 2 B 33.12 - juris Rn. 12), oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2012 - 10 B 27.12 - juris Rn. 8).
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